Gleichstellungslounge: „Gesundheitsschutz ohne Benachteiligung – Berufstätig sein in Schwangerschaft und Stillzeit“
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10.12.2024 von 17:00 bis 18:30 Uhr
Gleichstellungslounge: „Gesundheitsschutz ohne Benachteiligung – Berufstätig sein in Schwangerschaft und Stillzeit“
Ein Thema auch für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)
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Kinder sind etwas Tolles! Mit dieser Überzeugung (und mehr) gehen Sie vielleicht gerade schwanger oder haben Ihr Kind bereits zur Welt gebracht. Als berufstätige Frau haben Sie während der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt Zeit, sich auf die die neuen Umstände einzustellen und die spannende Zeit des Zusammenwachsens zu genießen.
Oder sind Sie Arbeitgeber:in und haben schwangere Mitarbeiterinnen und/oder stillende Mütter im Betrieb? Dann wird Ihnen das Thema „Mutterschutz“ nicht fremd sein. Denn Mutterschutz beginnt nicht erst sechs Wochen vor der Geburt und besteht nicht nur aus den Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt.
In unserer digitalen Gleichstellungslounge „Gesundheitsschutz ohne Benachteiligung – Berufstätig sein in Schwangerschaft und Stillzeit“ gehen wir u. a. der Frage nach, was sich hinter dem Schlagwort vom Mutterschutz alles verbirgt und wie Frauen auch während der Schwangerschaft ihrem Job nachgehen können. Auch das Stillen im Betrieb wird in den Blick genommen. Denn Mutterschutz bedeutet vor allem Schutz bei der Arbeit, nicht Schutz vor der Arbeit. Das Mutterschutzgesetz ist ein Arbeitsschutzgesetz und betrieblicher Gesundheitsschutz ein wesentlicher Bestandteil.
Wir werden folgende Fragen zum Mutterschutz beleuchten: Wie funktioniert er? Wer ist verantwortlich? Wer kann unterstützen? Welche Rechte und Pflichten gibt es? Und wie schafft man es, Maßnahmen für den Schutz von Schwangeren und Stillenden gut umzusetzen?
Caroline Rigo vom Zentralverband des Deutschen Handwerks und Silke Raab vom Deutschen Gewerkschaftsbund informieren und stehen Ihnen für alle Fragen rund um den Mutterschutz im Betrieb zur Verfügung.
Zielgruppe der Veranstaltung sind Schwangere, Stillende, Unternehmen und alle Interessierten.
Oder sind Sie Arbeitgeber:in und haben schwangere Mitarbeiterinnen und/oder stillende Mütter im Betrieb? Dann wird Ihnen das Thema „Mutterschutz“ nicht fremd sein. Denn Mutterschutz beginnt nicht erst sechs Wochen vor der Geburt und besteht nicht nur aus den Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt.
In unserer digitalen Gleichstellungslounge „Gesundheitsschutz ohne Benachteiligung – Berufstätig sein in Schwangerschaft und Stillzeit“ gehen wir u. a. der Frage nach, was sich hinter dem Schlagwort vom Mutterschutz alles verbirgt und wie Frauen auch während der Schwangerschaft ihrem Job nachgehen können. Auch das Stillen im Betrieb wird in den Blick genommen. Denn Mutterschutz bedeutet vor allem Schutz bei der Arbeit, nicht Schutz vor der Arbeit. Das Mutterschutzgesetz ist ein Arbeitsschutzgesetz und betrieblicher Gesundheitsschutz ein wesentlicher Bestandteil.
Wir werden folgende Fragen zum Mutterschutz beleuchten: Wie funktioniert er? Wer ist verantwortlich? Wer kann unterstützen? Welche Rechte und Pflichten gibt es? Und wie schafft man es, Maßnahmen für den Schutz von Schwangeren und Stillenden gut umzusetzen?
Caroline Rigo vom Zentralverband des Deutschen Handwerks und Silke Raab vom Deutschen Gewerkschaftsbund informieren und stehen Ihnen für alle Fragen rund um den Mutterschutz im Betrieb zur Verfügung.
Zielgruppe der Veranstaltung sind Schwangere, Stillende, Unternehmen und alle Interessierten.
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