Perspektiven 4.0

Rechtliche Grundlagen

                                                                                   Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen für und zentrale Aufgaben der Gleichstellungspolitik in Deutschland
  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  • Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
  • Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Art 3 GG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
„Gleichstellung bedeutet die gleichen Verwirklichungschancen von Frauen und Männern in allen Bereichen der Gesellschaft.“ (3. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (2021), S. 5, Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung)
„Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, die Überwindung von Rollenstereotypen und der Kampf gegen Sexismus sind zentrale Aufgaben der Gleichstellungspolitik. Das Bundesfrauenministerium entwickelt Strategien für mehr Chancengleichheit.“